Felgenschäden gehören zu den häufigsten Kostenfallen bei der Leasingrückgabe – eine fachgerechte Reparatur lohnt sich fast immer.
Herausforderung: Hochglanzgedrehte Felgen
Immer mehr moderne Fahrzeuge sind mit hochglanzgedrehten Felgen ausgestattet. Diese erfordern spezielle Verfahren und CNC-gesteuertes Glanzdrehen, damit sie fachgerecht bearbeitet werden können. Genau hier liegt unsere Stärke: Mit hochpräzisen CNC-Maschinen scannen wir die Felgenkontur ein und arbeiten sie bis auf 1 µm (1/1000 mm) genau nach. Danach folgt eine schützende Beschichtung – das Ergebnis ist eine makellose Felge, die alle Herstelleranforderungen erfüllt und sicher bei der Leasingrückgabe durchgeht.


Unser Felgenreparatur-Service: Komplett im Haus
Ob Privat- oder Firmenkunde: Wir erledigen alles in unseren eigenen Werkstätten. Das spart Zeit, hält die Qualität hoch und sorgt für faire Preise. Ein Auszug unserer Arbeitsschritte:
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Abbau der Räder vom Fahrzeug
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Demontage der Reifen
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Sorgfältige Felgenwäsche
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Lasergesteuerte Oberflächenvermessung
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Passgenaues Abdrehen per CNC-Maschine
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Spülung mit Osmosewasser
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Lackiervorbereitung & Lackieren mit Haftvermittler
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Pulverklarlack-Auftrag & Trocknung
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Finish & Politur
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Montage & Auswuchten der Reifen
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Rad anbringen (Vier-Augen-Prinzip)
Ist eine Felgenreparatur erlaubt?
Oft behaupten Leasinganbieter, Felgenreparaturen seien rechtlich unzulässig. Richtig ist allerdings: Solange keine Eingriffe ins Materialgefüge erfolgen, sind Reparaturen gesetzlich erlaubt.
Durch unsere geprüften CNC-Verfahren bleiben die Felgen gesetzeskonform und sicher. Verboten sind hingegen Methoden, bei denen das Metall erhitzt oder verformt wird. Solche fragwürdigen Eingriffe erkennen Gutachter sofort – und das kann richtig teuer werden. Bei Leasingrückgabe Nord hingegen sind Sie auf der sicheren Seite.

Felgenreparatur vor der Leasingrückgabe in Hamburg– was ist möglich?
Nicht jeder kleine Kratzer an der Felge führt automatisch zu Kosten bei der Leasingrückgabe – aber ignorieren kann Sie teuer zu stehen kommen. Lassen Siebeschädigte Felgen vor der Abgabe von uns prüfen, bevor Sie ihren Leasingwagenabgeben.
Welche Felgenschäden werden bei der Leasingrückgabe beanstandet?
Die Leasinggesellschaften wie Volkswagen Leasing, Mercedes-Benz Financial Services oder ALD Automotive arbeiten mit standardisierten Schadenkatalogen. Diese legen fest, was noch als normale Gebrauchsspur durchgeht – und was berechnet wird.
Typisch beanstandet werden:
• Kratzer oder Schürfungen, die tiefer als ca. 1 mm ins Material reichen
• Mehrere sichtbare Beschädigungen an einer Felge
• Schäden, die mehr als 25–30 % des Felgenhorns betreffen
• Lackabplatzungen oder freiliegendes Metall
• Verformungen am Felgenbett, auch wenn sie optisch kaum auffallen
Ein einzelner, flacher Kratzer gilt in den meisten Katalogen noch als akzeptierte Gebrauchsspur. Alles darüber wird bewertet – und in Rechnung gestellt. Bei glanzgedrehten Felgen berechnen die meisten Leasinggesellschaften gleich eine neue Felge.
Lohnt sich eine Felgenreparatur?
In den meisten Fällen: ja – und zwar deutlich!
Eine professionelle Felgenreparatur kostet je nach Schadensumfang typischerweise zwischen 120 und 275 Euro pro Felge. Leasinggesellschaften hingegen berechnen Felgenschäden nach internen Schadenstabellen – häufig 300 bis 800 Euro pro Felge, teils
sogar mehr. Die Faustregel: Liegt der Reparaturpreis unter dem zu erwartenden Leasingabzug, lohnt sich eine fachgerechte Reparatur.
Hinzu kommt unsere Abnahmegarantie: Sollte der Leasinggeber eine von uns durchgeführte Reparatur nicht akzeptieren, klären wir das direkt mit dem Händler oder sie bekommen von uns die bei uns gezahlten Kosten erstattet – Sie zahlen nicht doppelt.
Welche Felgenschäden können nicht behoben werden?
Ehrlichkeit gehört für uns dazu – denn sie schützt Sie vor unnötigen Ausgaben. Manche Schäden liegen außerhalb dessen, was eine Reparatur leisten kann oder gesetzlich erlaubt ist:
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Strukturelle Verformungen: Ist das Felgenbett verbogen oder das Felgenhorngebrochen, ist die Felge sicherheitsrelevant beschädigt. Laut StVZO darf sie nichtmehr im Straßenverkehr eingesetzt werden – eine rein kosmetische Reparatur wäre hier unzulässig.
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Durchgehende Risse: Risse im Felgenkörper oder an den Speichen lassen sich nicht dauerhaft beheben.
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Zu tiefe Materialverluste: Fehlt substantiell Material am Felgenhorn, ist eine formgebende Reparatur nicht mehr möglich.
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Mehrfach bearbeitete Felgen: Wurde eine Felge bereits mehrmals maschinell gedreht, ist die verbleibende Wandstärke oft zu gering für eine erneute CNC-Bearbeitung.
In diesen Fällen sagen wir es Ihnen klar – bevor Sie Geld ausgeben, was erlaubt ist und was Sinn macht.
Gerne prüfen wir Ihre Felgen im Rahmen unseres kostenlosen Leasing-Gutachtens – und sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt und was nicht.


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